"... und den neuen Tag wie ein neues Leben beginnen." – Edith Stein

Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahl

Pfarreiratswahl 8./9. November

Ab diesem Wochenende finden Sie die endgültige Kandidierenden-Liste des Pfarreirats an den üblichen Stellen ausgehangen. Schon jetzt danken wir den 11 Menschen, die sich zur Kandidatur bereiterklärt haben. Neun Personen können gewählt werden, d.h. Sie haben neun Stimmen. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie den Engagierten damit den Rücken! Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus der Kirche ausgetreten oder ausgeschlossen sind.

Kirchenvorstandswahl 8./9. November

Am 8. und 9. November 2025 wird bei uns der neue Kirchenvorstand gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am 7. November 2025 das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in der Pfarrei seit 12 Monaten hat. In unserer Pfarrei sind 15 Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen. Die endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Aushängen. Ich darf an dieser Stelle auf die wichtige Bedeutung des Kirchenvorstandes, hinsichtlich der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung unserer Pfarrei, hinweisen. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht zu dieser Wahl gebrauch. Unterstützen und bestärken Sie die Kandidaten durch Ihre Stimmabgabe in ihrem zukünftigen Amt.

Einladung zur Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahl

Egal wo Sie in der Pfarrei wohnen, Sie können an jedem Ort wählen. Kirchenvorstand und Pfarreirat werden gewählt – es lohnt sich also doppelt.
Hinweisen möchten wir auch auf die Möglichkeit der Briefwahl, die Sie im Pfarrbüro St. Georg beantragen können, die letzte Möglichkeit dazu ist Mittwoch, 5.11.2025.