"... und den neuen Tag wie ein neues Leben beginnen." – Edith Stein

Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarreirat

Hier finden Sie die grundlegenden Informationen zu den Wahlen des Pfarreirats und des Kirchenvorstands.

Kirchenvorstand

Liebe Gemeindemitglieder!

Am 6. und 7. November 2021 wird bei uns der neue Kirchenvorstand gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am 6. November 2021 das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in der Pfarrei seit 12 Monaten hat. In unserer Pfarrei sind 8 Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen. Die endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Aushängen.

Unsere Wahllokale haben wie folgt geöffnet:

Jeweils eine halbe Stunde vor und nach den Messfeiern:

  • Kirche St. Bartholomäus – am Samstag um 17.30 Uhr und Sonntag 9.30 Uhr
  • Kirche St. Bonifatius – am Sonntag um 9.15 Uhr
  • Kirche St. Georg – am Sonntag um Uhr 11.00 Uhr (nicht am Sonntag um 19.00 Uhr)
  • Kirche St. Heinrich – am Sonntag um 9.30 Uhr
  • Kirche St. Josef – am Sonntag um 11.00 Uhr
  • Kapelle Marienhospital – am Samstag um 16.00 Uhr
  • Kirche St. Michael – am Samstag um 17.00 Uhr
  • Kirche St. Pius – am Samstag um 18.30 Uhr und Sonntag um 10.30 Uhr

Eine Briefwahl ist auf Antrag an den Vorsitzenden des Wahlausschusses möglich. Anträge hierzu können vom 25. 10. bis zum 3.11.2021 während der Öffnungszeiten in den Pfarrbüros der einzelnen Gemeinden gestellt werden.

Ich darf an dieser Stelle auf die wichtige Bedeutung des Kirchenvorstandes, hinsichtlich der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung unserer Pfarrei, hinweisen. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht zu dieser Wahl gebrauch. Unterstützen und bestärken Sie die Kandidaten durch Ihre Stimmabgabe in ihrem zukünftigen Amt.

Der Wahlausschuss

Pfarreirat

Liebe  Christinnen  und  Christen  in  unserer  Pfarrei. 

Die Wahlen  zum  Pfarreirat unterscheiden  sich  in  diesem Jahr von der gewohnten Vorgehensweise: Für die diesjährige Wahl haben sich in unserer Pfarrei 9 Personen für die Mitarbeit im Pfarreirat bereit erklärt, so dass bereits vor der Wahl feststeht, dass alle 9 Personen für die Bewältigung der notwendigen Aufgaben  gebraucht  werden. 

Der  Wahlausschuss  hat daher  in  Rücksprache  mit  der  zuständigen  Stelle  des Bistums in Münster festgelegt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten in einer gemeinsamen Pfarrversammlung  für  alle  sieben  Gemeinden  gewählt werden. Diese Pfarrversammlung findet am 7. November 2021 um 15 Uhr an St. Josef, Bergstraße statt.

Es wäre ein schönes Zeichen der Unterstützung, wenn Sie sich auf den Weg machen und durch Ihre persönliche Teilnahme an der Wahl den 9 Personen Ihr Vertrauen ausdrücken würden. Wer  nicht  auf  dem  Pfarreigebiet  von  Hl.  Edith  Stein wohnhaft ist,  aber  trotzdem hier  in  unserer  Pfarrei wählen  möchte,  kann  sich  schriftlich  per  E-Mail  unter Angabe der eigenen Adresse, des Alters und der Heimatpfarrei in die Wählerliste eintragen lassen. Eintragungen in die Wählerliste bitte an: schulte-wermlinghoff@bistum-muenster.de

Für alle, die an der Pfarrversammlung am 7. November nicht  teilnehmen  können,  wäre  es  jedoch  schön,  den neuen Mitgliedern des Pfarreirates in Form eines Unterstützungsbriefes Ihr Vertrauen auszusprechen. Dieser  Unterstützungsbrief  liegt  an  den  Wahltagen  in allen Kirchen unserer Pfarrei aus und kann vor und nach den Gottesdiensten von allen Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern unterschrieben werden.

Alle  Informationen  zur  Wahl  finden  Sie  auch  in  den Schaukästen, in den Pfarrnachrichten und auf der Homepage.

 

Kandidatenlisten