Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarreirat
Hier finden Sie die grundlegenden Informationen zu den Wahlen des Pfarreirats und des Kirchenvorstands.
Kirchenvorstand
Liebe Gemeindemitglieder!
Am 6. und 7. November 2021 wird bei uns der neue Kirchenvorstand gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am 6. November 2021 das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in der Pfarrei seit 12 Monaten hat. In unserer Pfarrei sind 8 Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen. Die endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Aushängen.
Unsere Wahllokale haben wie folgt geöffnet:
Jeweils eine halbe Stunde vor und nach den Messfeiern:
- Kirche St. Bartholomäus – am Samstag um 17.30 Uhr und Sonntag 9.30 Uhr
- Kirche St. Bonifatius – am Sonntag um 9.15 Uhr
- Kirche St. Georg – am Sonntag um Uhr 11.00 Uhr (nicht am Sonntag um 19.00 Uhr)
- Kirche St. Heinrich – am Sonntag um 9.30 Uhr
- Kirche St. Josef – am Sonntag um 11.00 Uhr
- Kapelle Marienhospital – am Samstag um 16.00 Uhr
- Kirche St. Michael – am Samstag um 17.00 Uhr
- Kirche St. Pius – am Samstag um 18.30 Uhr und Sonntag um 10.30 Uhr
Eine Briefwahl ist auf Antrag an den Vorsitzenden des Wahlausschusses möglich. Anträge hierzu können vom 25. 10. bis zum 3.11.2021 während der Öffnungszeiten in den Pfarrbüros der einzelnen Gemeinden gestellt werden.
Ich darf an dieser Stelle auf die wichtige Bedeutung des Kirchenvorstandes, hinsichtlich der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung unserer Pfarrei, hinweisen. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht zu dieser Wahl gebrauch. Unterstützen und bestärken Sie die Kandidaten durch Ihre Stimmabgabe in ihrem zukünftigen Amt.
Der Wahlausschuss
Pfarreirat
Liebe Christinnen und Christen in unserer Pfarrei.
Die Wahlen zum Pfarreirat unterscheiden sich in diesem Jahr von der gewohnten Vorgehensweise: Für die diesjährige Wahl haben sich in unserer Pfarrei 9 Personen für die Mitarbeit im Pfarreirat bereit erklärt, so dass bereits vor der Wahl feststeht, dass alle 9 Personen für die Bewältigung der notwendigen Aufgaben gebraucht werden.
Der Wahlausschuss hat daher in Rücksprache mit der zuständigen Stelle des Bistums in Münster festgelegt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten in einer gemeinsamen Pfarrversammlung für alle sieben Gemeinden gewählt werden. Diese Pfarrversammlung findet am 7. November 2021 um 15 Uhr an St. Josef, Bergstraße statt.
Es wäre ein schönes Zeichen der Unterstützung, wenn Sie sich auf den Weg machen und durch Ihre persönliche Teilnahme an der Wahl den 9 Personen Ihr Vertrauen ausdrücken würden. Wer nicht auf dem Pfarreigebiet von Hl. Edith Stein wohnhaft ist, aber trotzdem hier in unserer Pfarrei wählen möchte, kann sich schriftlich per E-Mail unter Angabe der eigenen Adresse, des Alters und der Heimatpfarrei in die Wählerliste eintragen lassen. Eintragungen in die Wählerliste bitte an: schulte-wermlinghoff@bistum-muenster.de
Für alle, die an der Pfarrversammlung am 7. November nicht teilnehmen können, wäre es jedoch schön, den neuen Mitgliedern des Pfarreirates in Form eines Unterstützungsbriefes Ihr Vertrauen auszusprechen. Dieser Unterstützungsbrief liegt an den Wahltagen in allen Kirchen unserer Pfarrei aus und kann vor und nach den Gottesdiensten von allen Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern unterschrieben werden.
Alle Informationen zur Wahl finden Sie auch in den Schaukästen, in den Pfarrnachrichten und auf der Homepage.