"... und den neuen Tag wie ein neues Leben beginnen." – Edith Stein

Kirchenvorstand

Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924).
Quelle: Bistum Münster

Die Wahlen zum Kirchenvorstand finden alle drei Jahre statt. Dabei wird immer die Hälfte der Mitglieder gewählt. Sie bleiben für sechs Jahre im Amt. So ist die Kontinuität der Arbeit des Kirchenvorstandes gewährleistet.

Natascha Ehrke

gewählt 2021

Kaufmännische Angestellte


Hubert Franzen

gewählt 2021

Landwirt


Jürgen Fuhrmann

gewählt 2021

Selbstständiger Textilreiniger


Johannes Großfeld

gewählt 2021

Fachplaner, TGA


Gregor Hohaus

gewählt 2018

Pensionär


Heinrich Korte

gewählt 2018

Rentner


Doris Ludes

gewählt 2018

Rechtsanwältin & Notarin


Marius Mirt

geborenes Mitglied

Pfarrverwalter


Marian Pallus

gewählt 2021

Informatiker


Enrico Poles

gewählt 2021

Rentner


Ilona Poppek

gewählt 2018

Angestellte


Hans Jan Ries

gewählt 2021

Rentner


Andreas Steinberg

gewählt 2018

Kommunalbeamter


Bernd Terhorst

gewählt 2018

Steuerberater


Jörg Tönnishoff

gewählt 2021

Bauingieneur


Andreas Wingart

gewählt 2018

Richter


Bernd Wollny

gewählt 2018

Rentner


Weitere Mitglieder

Von Seiten des Pfarreirates nimmt Roland den Hartog an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teil.