Kirchenvorstand
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924).
Quelle: Bistum Münster
Die Wahlen zum Kirchenvorstand finden alle drei Jahre statt. Dabei wird immer die Hälfte der Mitglieder gewählt. Sie bleiben für sechs Jahre im Amt. So ist die Kontinuität der Arbeit des Kirchenvorstandes gewährleistet.
Natascha Ehrke
gewählt 2021
Kaufmännische Angestellte
Hubert Franzen
gewählt 2021
Landwirt
Jürgen Fuhrmann
gewählt 2021
Selbstständiger Textilreiniger
Johannes Großfeld
gewählt 2021
Fachplaner, TGA
Gregor Hohaus
gewählt 2018
Pensionär
Heinrich Korte
gewählt 2018
Rentner
Doris Ludes
gewählt 2018
Rechtsanwältin & Notarin
Marius Mirt
geborenes Mitglied
Pfarrer
Marian Pallus
gewählt 2021
Informatiker
Enrico Poles
gewählt 2021
Rentner
Ilona Poppek
gewählt 2018
Angestellte
Hans Jan Ries
gewählt 2021
Rentner
Andreas Steinberg
gewählt 2018
Kommunalbeamter
Bernd Terhorst
gewählt 2018
Steuerberater
Jörg Tönnishoff
gewählt 2021
Bauingieneur
Andreas Wingart
gewählt 2018
Richter
Bernd Wollny
gewählt 2018
Rentner
Weitere Mitglieder
Von Seiten des Pfarreirates nimmt Roland den Hartog an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teil.